Selbstfahrende und autarke Befahrungs- und Hilfsfahranlage.
Die mobile Schachtwinde wird als Befahrungs- oder auch Hilfsfahranlage zur Inspektion von Förderschächten und als Notfahranlage zur Rettung von Personen eingesetzt. Sie ist nach einschlägigen Bergbauvorschriften konzipiert und bergamtlich zugelassen. Durch die Zulassung im öffentlichen Straßenverkehr ist sie universell an verschiedenen Schachtanlagen einsetzbar. Ähnlich einem Mobilkran wird die mobile Schachtwinde über einen Ausleger, schwenkbar oder statisch, in die notwendige Arbeitsposition gefahren. Die Kommunikation zwischen den Personen auf dem Fördermittel und dem Bediener der Schachtwinde erfolgt per Telefonie über ein Kabel, welches im Förderseil integriert ist.
Max. Schachttiefe | 1.300 m |
Max. Seillast | 50 kN |
LKW Fahrgeschwindigkeit | 80 km/h |
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